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EuGH: Kein Nachholen eines versäumten Vorsteuerabzugs im Wege einer Vorsteuerberichtigung
In seinem Urteil vom , X, C-194/21, hatte sich der EuGH mit Fragen iZm dem Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug nach Ablauf einer Ausschlussfrist zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Staatssecretaris van Financiën (Staatssekretär für Finanzen, Niederlande) und X über die Berichtigung eines versäumten Abzugs der Vorsteuer auf den Erwerb von Baugrundstücken.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Die Gesellschaft B verkaufte an X zehn Baugrundstücke. Es war beabsichtigt, sie durch die Errichtung von Mobilheimen samt Zubehör für Erholungszwecke zu entwickeln und diese Mobilheime anschließend mit ihrem Grundstück zu verkaufen. Am oder um diesen Zeitpunkt herum schlossen X und B hierzu einen Vertrag, der vorsah, dass B alle Entwicklungsarbeiten auf eigene Rechnung durchführen und der Nettoerlös aus dem Verkauf der entwickelten Parzellen zwischen den Parteien zu gleichen Teilen aufgeteilt werden sollte. B lieferte die Parzellen an X am und stellte ihm für diese Lieferung die Mehrwertsteuer in Rechnung. X übte sein Recht auf Vorsteuerabzug nicht aus. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage wurde die bea...