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SWI 8, August 2022, Seite 407

EuGH: Option zur Steuerpflicht eines Grundstücksverkaufs kann von der mehrwertsteuerlichen Registrierung des Erwerbers abhängig gemacht werden

In seinem Urteil vom , Arvi, C-56/21, hatte sich der EuGH mit verschiedenen Fragen iZm einer optionalen Mehrwertbesteuerung von Grundstücksverkäufen zu befassen. Diese Fragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der UAB „ARVI“ ir ko (im Folgenden: Arvi) und der Valstybinė mokesčių inspekcija prie Lietuvos Respublikos finansų ministerijos (Staatliche Steuerinspektion beim Finanzministerium der Republik Litauen; im Folgenden: staatliche Steuerinspektion) über die Ausübung des Rechts, sich für die Besteuerung des Verkaufs einer Immobilie an einen zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht zur Mehrwertsteuer registrierten Steuerpflichtigen zu entscheiden, sowie über die Einzelheiten der Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Im Anschluss an eine Überprüfung der richtigen Berechnung, Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer durch Arvi verfasste die Kauno apskrities valstybinė mokesčių inspekcija (Staatliche Steuerinspektion des Bezirks Kaunas, Litauen; im Folgenden: regionale Steuerinspektion) am einen Steuerprüfungsbericht, in dem sie darlegte, dass diese Gesellschaft für den Verkauf einer Immobilie an die UAB „Investi...

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