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Übertretungen des AZG
In einer aktuellen Entscheidung beschäftigt sich der VwGH mit den Rechtsfolgen von Übertretungen nach dem AZG, insbesondere bei Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit und der damit verbundenen Qualifikation des Verwaltungsstraftatbestands des § 28 AZG bei Dauerdelikten ().
Im gegenständlichen Fall lagen mehrere Übertretungen des AZG vor. Mit Straferkenntnis vom legte die belangte Behörde dem nach außen zur Vertretung berufenen Organ zur Last, dass neun Arbeitnehmer an mehreren Tagen (Tatzeitpunkte) zu einer mehr als zehnstündigen Arbeitszeit herangezogen wurden. Aufgrund von Übertretungen des § 9 Abs 1 AZG iVm § 28 Abs 1 Z 1 AZG in der damals geltenden Fassung (noch keine Höchstarbeitszeit von 12 Stunden täglich) wurden Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.560 € samt Ersatzfreiheitsstrafe und Verfahrenskostenbeitrag vorgeschrieben.
Sachverhalt
Die Arbeitszeitüberschreitungen ergaben sich im gegenständlichen Fall aufgrund einer Besprechung an einem Stützpunkt, um ein neues Tracking-Programm vorzustellen. Aufgrund eines Hubschraubereinsatzes des Kunden konnte diese Besprechung erst um ca 21:00 Uhr stattfinden und resultierte daraus die Überschreitung der Höchstarbeitszeit. Dem Vorbringe...