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SWI 8, August 2019, Seite 386

Europäische Kommission vs Österreich

  • Fahrerlaubnisse für Zugführer: Am wurde Österreich von der Europäischen Kommission in Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen für Zugführer vor dem EuGH verklagt. Grund der Klage ist die Tatsache, dass es sich in Österreich bei der Behörde, die für die Zwecke der Richtlinie als zuständige Behörde benannt wurde und die insbesondere die Aufgabe hat, Fahrerlaubnisse für Zugführer auszustellen, nicht um die zuständige Sicherheitsbehörde handelt, wie es die Richtlinie vorschreibt.

    Nach Auffassung der Kommission war es Sache der österreichischen Behörden, alle erforderlichen Maßnahmen zur Behebung dieses Problems zu ergreifen. Die Kommission leitete ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, indem sie im November 2015 ein Aufforderungsschreiben an die nationalen Behörden richtete, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im April 2017.

  • Indexierung von Familienbeihilfen: Ebenfalls am hat die Europäische Kommission beschlossen, aufgrund der Unvereinbarkeit des österreichischen Gesetzes über die Indexierung von Familienbeihilfen und einschlägigen Steuerermäßigungen mit den EU-Vorschriften eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich zu richten. Seit dem mac...

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