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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Neue Sachbezugswerte Dienstwohnung ab
Durch Kundmachung der BMJ, BGBl II 2022/137, ausgegeben am , wurden die neuen Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, die mietrechtlich ab gelten, geändert. Diese Richtwerte bilden die Basis für die Sachbezugsbewertung für Wohnraumab , da der jeweils am 31. 10. des Vorjahres geltende Richtwert anzusetzen ist. Die Beträge stellen den Bruttopreis (inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer, exklusive Heizkosten) dar. Die Sachbezugswerte betragen pro Quadratmeter des Wohnflächenausmaßes:
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Bundesland | Sachbezugswerte | Bundesland | Sachbezugswerte | ||
(von 1/2020 bis 12/2022) | ab 1/2023 | (von 1/2020 bis 12/2022) | ab 1/2023 | ||
Burgenland | (5,30 €) | 5,61 € | Steiermark | (8,02 €) | 8,49 € |
Kärnten | (6,80 €) | 7,20 € | Tirol | (7,09 €) | 7,50 € |
Niederösterreich | (5,96 €) | 6,31 € | Vorarlberg | (8,92 €) | 9,44 € |
Oberösterreich | (6,29 €) | 6,66 € | Wien | (5,81 €) | 6,15 € |
Salzburg | (8,03 €) | 8,50 € |
Neue Software für Entsendungen
Wie die ÖGK in ihrem Newsletter April 2022 berichtet, wurde im Bereich des zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts eine neue Software installiert. Dadurch wird die Ausstellung von Sozialversicherungsbescheinigungen für Entsendungen nunmehr vollelektronisch abgewickelt; konkret betroffen sind
die Anträge (E1) auf Bescheini...