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SWI 7, Juli 2018, Seite 316

Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft

EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonflikts bei einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgeS. 317 nommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d Abs 3 dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. In EAS 3338 wurde in Aussicht genommen, bei einer auf Grundlage von § 50d Abs 3 dEStG in Deutschland bereits vorbesteuerten deutschen Gewinnausschüttung, die in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter ausgeschüttet und hierbei der 27,5%igen österreichischen Kapitalertragsteuer unterworfen wird, die vorbelastende deutsche Kapitalertragsteuer mit 15 % der deutschen Bruttogewinnausschüttung auf die aus Anlass der Ausschüttung des inländischen GmbH-Gewinns an die natürliche Person einbehaltene österreichische Kapitalertragsteuer zur Anrechnung zuzulassen, sofern nachweisbar ist, in welchem Ausmaß die in Deutschland mit Kapitalertragsteuer vorbelastete Gewinnausschüttung in der Ausschüttung der inländischen GmbH enthalten ist.

Der EuGH hat jedoch im Urteil vom , C-504/16 (Deister Holding AG) und C-613/16 (Juhler Holding A/S), erkannt, dass „Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. ...

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