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Keine nachträgliche Aufteilung des Jahreslohns zwecks begünstigter Besteuerung von Sonderzahlungen
• Keine nachträgliche Aufteilung des Jahreslohns zwecks begünstigter Besteuerung von Sonderzahlungen (§ 67 EStG)
und 2007/15/0183.
Steuerpflichtige, die im Ausland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen, haben keinen Anspruch darauf, dass ihr ausländischer Jahreslohn in 14 Beträge geteilt wird und zwei davon der begünstigten Bestimmung des § 67 Abs. 1 EStG unterworfen werden.
Anmerkung: Ausländischen Dienstgebern ist es nicht immer geläufig, dass es nach der österreichischen Lohnbesteuerung günstig wäre, den Jahresbezug in 14 gleich hohen Beträgen zu gewähren. Gerade bei leitenden Angestellten werden aber sehr oft leistungsabhängige Prämien vereinbart, sodass es mitunter möglich ist, mit diesen Prämien die begünstigte Besteuerung für Sonderzahlungen auszunützen.