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ASoK 12, Dezember 2000, Seite 436

Dienstreise, Kilometergeld und Parkgebühr

Dr. Wolfgang Höfle

Dienstreise, Kilometergeld und Parkgebühr (§ 26 Z 4 EStG)

Lohnsteuerprotokoll 2000 des AÖFV 217/2000, abrufbar im Internet unter (Publikationen, Erlässe)

Ausgangssituation:

Über Auftrag des Arbeitgebers führt ein Arbeitnehmer eine Dienstreise nach England durch. Um zum Flughafen nach München zu gelangen, verwendet er sein privates KFZ und erhält dafür das amtliche Kilometergeld. Während der zweiwöchigen Dienstreise parkt er das KFZ am Flughafen. Hierfür fällt eine Parkplatzgebühr von 1.750 S an. Das Kilometergeld für die Hin- und Rückfahrt beträgt 1.283,80 S.

Kann vom Arbeitgeber die Parkgebühr zusätzlich zum Kilometergeld nicht steuerbar vergütet werden?

Beurteilung:

Als Fahrtkostenersatz steht bei Dienstreisen mit dem arbeitnehmereigenen KFZ höchstens das amtliche Kilometergeld zu. Das Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung, die u. a. auch Aufwendungen für das Parken umfasst (vgl. ). Die Parkplatzgebühr kann daher neben dem amtlichen Kilometergeld vom Arbeitgeber nicht steuerfrei vergütet werden. Im Rahmen der Veranlagung besteht allerdings die Möglichkeit, an Stelle der Kilometergelder sämtliche tatsächlichen Kosten für das beruflich genutzte...

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