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ASoK 12, Dezember 2000, Seite 435

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Call-Center-Agents

Dr. Wolfgang Höfle

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Call-Center-Agents (§ 4 Abs. 2 und Abs. 4 ASVG)

OÖ GKK, DG-Info Nr. 150/2000, Oktober 2000

„Supervisors" und Call-Center-Agents, die „inbound-calls" (eingehende Telefonate wie z. B. Bestellungen, Reklamationen) bearbeiten, sind nach einer Empfehlung des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom jedenfallsS. 436 als echte Dienstnehmer einzustufen. Call-Center-Agents, die ausschließlich „outbound-calls" (ausgehende Telefonate wie z. B. aktive Verkaufsgespräche, Kundenwerbung, Meinungsumfragen) bearbeiten, können bei entsprechender vertraglicher und tatsächlicher Gestaltung auch freie Dienstnehmer sein.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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