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ASoK 6, Juni 1999, Seite 207

OGH: Wochengeld / GehKG

1. Bei der Beurteilung, ob und in welcher Höhe die pharmazeutische Gehaltskasse eine Ergänzung auf die vollen Bezüge zu leisten hat, muß notwendigerweise das Wochengeld, auf das gemäß § 162 ASVG bzw. § 41 AlVG schon vorher ein gesetzlicher Anspruch entstanden ist, als Leistung des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung i. S. d. § 28 Abs. 4 GehKG mit einbezogen werden, andernfalls der Zweck der „Ergänzung" i. S. d. § 28 Abs. 4 GehKG, Dienstnehmerinnen vor finanziellen Einbußen im Fall der Mutterschaft zu bewahren, vereitelt würde.

2. Durch diesen Ergänzungsbetrag fällt das Wochengeld nicht gemäß § 166 Abs. 1 Z 2 ASVG nachträglich wieder weg. – (§ 166 Abs. 1 Z 2 ASVG, § 28 Abs. 4 GehKG)

( 10 Ob S 179/98 s)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
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