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ASoK 6, Juni 1999, Seite 206

OGH: Bundespflegegeldgesetz

Die Unbeachtlichkeit der Unfähigkeit einer Betroffenen, den Haushalt für die gesamte Familie zu führen und ihren minderjährigen Sohn zu pflegen und zu erziehen, für die Gewährung des Pflegegeldes, stellt keine planwidrige Regelungslücke im Bundespflegegeldgesetz dar. – (§1 BPGG)

( 10 Ob S 329/98 z)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
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