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ASoK 6, Juni 1999, Seite 206

OGH: Witwenpension / Anspruch

Bei der Prüfung der Voraussetzungen des Anspruches auf Witwen(Witwer)pension gemäß § 258 Abs. 2 ASVG kommt es nicht bloß auf einen materiellen Pensionsanspruch oder auf das Datum der Antragstellung an, sondern auf das Vorliegen eines Bescheides über die Zuerkennung der Pension im Zeitpunkt der Eheschließung. – (§ 258 Abs. 2 ASVG)

( 10 Ob S 334/98 k)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
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