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Kündigungsschutz nach erstem Lebensjahr des Kindes
• Kündigungsschutz nach erstem Lebensjahr des Kindes (§ 10 Abs. 4 MSchG)
8 Ob A 408/97 a = ARD 4923/5/98, DRdA 1/99 (Februar), 41 – 43: Entscheidungsbesprechung von Mathilde Knöfler
Die Autorin (Sektionschefin im BMAGS) hält das o. a. Judikat zwar für verfehlt. Doch für die Praxis scheint dieses Judikat eine klare Sprache zu sprechen: Die Klage auf Zustimmung zur Kündigung nach Ablauf des ersten Lebensjahres des Kindes kann schon vor Ablauf des ersten Lebensjahres eingebracht werden. Es muß nicht der Ablauf des ersten Lebensjahres abgewartet werden.