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ASoK 6, Juni 1999, Seite 180

Schadenersatz trotz Lege-artis-Behandlung?

Zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

Dr. Lukas Stärker

Der OGH hat sich im Jahr 1999 bereits in zwei Erkenntnissen mit der Frage befaßt, über welche Risiken ein Patient aufzuklären ist sowie wer die Beweislast dafür trägt, daß ein geschädigter Patient – wäre er entsprechend aufgeklärt worden – dem Eingriff nicht zugestimmt hätte. Er kommt in beiden Entscheidungen zu demselben Ergebnis, daß vor allem bei nicht dringlichen Eingriffen umfassender aufzuklären ist und daß die Beweislast für die auch bei erforderlicher Aufklärung erfolgte Einwilligung des Patienten der Krankenanstaltenträger bzw. Arzt trägt.

1. Sachverhalte

1.1. Sachverhalt A

Die Klägerin ist eine ehemalige Patientin des Geklagten, der praktischer Arzt ist. Die Klägerin ging am zum Geklagten zu einer allgemeinen Untersuchung im Hinblick auf den beabsichtigten Abschluß einer Lebensversicherung. Bei dieser Gelegenheit ließ sich die Klägerin, der bekannt war, daß der Geklagte auf manualmedizinische Eingriffe spezialisiert ist, auch wegen bestehender Genickschmerzen untersuchen. Der Geklagte verordnete ...

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