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OGH: Lehrverhältnis / Auflösung
• Tätlichkeiten eines Lehrlings gegenüber einem Arbeitskollegen als Reaktion auf dessen tätliche Angriffe, wobei sich die Folgen dieser Übergriffe auf Schwellungen im Kopfbereich beschränken, bilden keinen Entlassungsgrund gemäß § 15 Abs. 3 lit. a oder b BAG. - (§ 15 Abs. 3 lit. a und b BAG)
( 9 Ob A 101/97 m)