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Erster Kollektivvertrag für Tele-Arbeit
Angleichung an Normalarbeit
Zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Erdölindustrie Österreichs, und dem ÖGB, Gewerkschaft der Privatangestellten Sektion Industrie und Gewerbe, wurde am ein Kollektivvertrag über die Beschäftigung in einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte in Verbindung mit neuen Kommunikationstechnologien abgeschlossen. Er wurde viel beachtet in der heimischen Presse, weil es offensichtlich um die zukünftige Gestaltung der Arbeitswelt geht - Schlagworte: Tele(heim)-Arbeit und virtuelles Büro -, und genau beobachtet in Deutschland, um für dortige Tarifverträge gerüstet zu sein.
Geltungsbereich
Die vom Kollektivvertrag erfaßten ArbeitnehmerInnen gehen ihrer Tätigkeit nicht mehr innerhalb des (bislang vor allem räumlich und organisatorisch definierten) Betriebsgefüges nach. Die im Kollektivvertrag angesprochenen außerbetrieblichen Arbeitsstätten befinden sich in der Regel, aber nicht zwingend (arg.: § 4 des Kollektivvertrages „insbesondere") in der Wohnung der ArbeitnehmerInnen. Damit wäre auch die Einrichtung von Satellitenbüros, Nachbarschaftsbüros etc. vom Kollektivvertrag erfaßt. Die Ortsungebundenheit resultiert aus der Definition der außerbetrieblichen Arbeitsstät...