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ASoK 5, Mai 2006, Seite 188

Versicherungspflichtige Beschäftigung aufgrund eines Au-pair-Vertrages

Dr. Wolfgang Höfle

Versicherungspflichtige Beschäftigung aufgrund eines Au-pair-Vertrages (§ 4 Abs. 2 ASVG)

, infas 2/2006, 78.

War eine Engländerin aufgrund eines Au-pair-Vertrages zur Verrichtung von einfachen Hilfstätigkeiten im Haushalt ihrer "Gastfamilie" im Ausmaß von 25 Wochenstunden bei vorgegebener Zeiteinteilung verpflichtet und hat dafür neben freier Unterkunft auch ein wöchentliches "Taschengeld" in Höhe von ATS 700 bezogen, liegt sozialversicherungsrechtlich ein echtes Dienstverhältnis vor. Die Bedachtnahme auf die Interessen der Gastfamilie und die vereinbarte Kündigungsfrist von einer Woche sprechen ebenfalls für ein Beschäftigungsverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit. Auch der vom AMS aufgelegte und im vorliegenden Fall offenbar verwendete Mustervertrag für Au-pair-Kräfte kann an dieser Beurteilung nichts ändern, wie der VwGH unter Bezugnahme auf Anzenberger (ASoK 9/2002, 299 ff.) festgestellt hat.

Anzumerken ist, dass im Falle von drittstaatsangehörigen Personen auch das Ausländerbeschäftigungsgesetz zum Tragen kommen kann. Au-pair-Kräfte sind zwar ausdrücklich vom AuslBG ausgenommen, doch gilt diese Ausnahme nach dem Wortlaut der Verordnung (BGBl. II Nr. 124/2001 vom , § 1 Z 12) ...

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