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Keine Wohnsitzbegründung in vom Arbeitgeber befristet angemieteten Unterkünften
Ein von vornherein nur für wenige Monate beabsichtigtes Innehaben einer Wohnung ist laut BFG nicht ausreichend, um einen „Wohnsitz“ iSd § 26 Abs 1 BAO und damit in weiterer Folge die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich zu begründen ().
Im gegenständlichen Sachverhalt ging es um einen in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen, der in Österreich vorübergehend einer beruflichen Tätigkeit als Aufnahmeleiter einer Filmproduktion nachging. Dafür mietete dessen Arbeitgeber für rund drei Monate in der Nähe der Drehorte ein Appartement an, wo der Mitarbeiter ordnungsgemäß einen Nebenwohnsitz meldete. Die rund 57 m2 große Wohnung verfügte über eine Ausstattung (insbesondere Küche, Bad etc), die dem „täglichen Wohnbedarf“ entsprach.
Sachverhalt
In seiner österreichischen Arbeitnehmerveranlagung begehrte der Mitarbeiter die Veranlagung seiner Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht, was ihm vom zuständigen Finanzamt jedoch mit der Begründung versagt wurde, dass die Innehabung S. 28des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Appartements für nur wenige Monate nicht ausreichen würde, um einen Wohnsitz und damit die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich zu begr...