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ASoK 12, November 2004, Seite 443

Aktuelles aus dem Arbeitnehmerschutz

Neue Verordnungen im sicherheitstechnisch-arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutz und Änderungen von ASchG-Verordnungen

Dr. Renate Novak

1. Verordnung explosionsfähige Atmosphären (VEXAT), BGBl. II Nr. 309/2004

Die mit in Kraft getretene Durchführungsverordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gilt für alle Arbeitsstätten, Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994. Die VEXAT setzt die EU-Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer/-innen, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (ATEX-Richtlinie), im österreichischen Arbeitsschutzrecht um. Die Verordnung gilt auch für Untertagebauarbeiten, Bohr- und Behandlungsarbeiten, bei denen Gefahren durch Sauerstoffmangel und gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe entstehen; sie gilt aber generell nicht für bewusst herbeigeführte Sprengexplosionen.

Die VEXAT regelt Explosionsschutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor explosionsfähigen Atmosphären, die sich auf Grund brandgefährlicher Arbeitsstoffe oder z. B. in Mehlsiloanlagen und Bunkern mit Schüttgütern bilden. Raumexplosionen müssen nach dem Regelungssystem der VEXAT verhindert werden oder - falls Zündquellen nicht durch organisatorische und technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können - auf ein für die Beschäftigten...

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