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Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (RV 52 BlgNR 23. GP)
Wesentliche Eckpunkte der vorliegenden Regierungsvorlage sind die Organisationsreform der Verwaltungsorgane der BUAK sowie der regionalen Verwaltungseinheiten, die Modernisierung und Verbesserung in der Abwicklung des Urlaubskassenverfahrens und die Schaffung einer Übergangsregelung zur Finanzierung des Sachbereiches Schlechtwetterregelung.
Im Einzelnen bedeutet dies:
• Die bisher jeweils für die Sachbereiche Urlaubs- und Abfertigungsregelung getrennt bestehenden Ausschüsse, Vorstände und Kontrollausschüsse werden nunmehr zu je einem Ausschuss, Vorstand und Kontrollausschuss zusammengelegt, wobei die Sachbereiche selbst - wie bisher - getrennt bleiben. Damit soll eine getrennte finanzielle Darstellung gewährleistet werden. Zur Zusammensetzung der Verwaltungsorgane und deren Agenden siehe insbesondere die §§ 15 bis 18 BUAG. Im § 40 Abs. 8 BUAK ist eine Übergangsregelung für die Amtsperioden der Verwaltunsorgane vorgesehen.
• An den Ausschuss wird die Kompetenz zur Einrichtung von Organisationseinheiten auf regionaler Ebene (z. B. die Zusammenlegung der Landesstellen zu Regionalzentren) übertragen (siehe § 16 Abs. 1 BUAG).
• Im § 31 Abs. 1 BUAG ist die Erweiterung der Zugriffsmöglichkeit der BUAK auf die Daten der Krankenv...