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OGH: Versicherungsvertrag / Abschluss durch Geschäftsführer
• 1. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages durch den Geschäftsführer des Arbeitgebers mit dem Versicherungsunternehmen stellt selbst dann kein In-sich-Geschäft dar, wenn der Arbeitnehmer oder seine Angehörigen im Vertrag als Versicherte genannt sind.
• 2. Den Geschäftsführer treffen immer auch die sich nach den Vorschriften des Auftrages (§§ 1002 ff. ABGB) ergebenden Pflichten, also auch die Herausgabepflicht gemäß § 1009 ABGB. Der Anspruch des Arbeitgebers auf Ausfolgung der ihn verpflichtenden und in Händen des Arbeitnehmers befindlichen Versicherungspolizze ist daher berechtigt. – (§ 20 GmbHG, § 1009 ABGB)
( 9 Ob A 136/99 m)