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ASoK 6, Juni 2000, Seite 222

OGH: Versicherungsvertrag / Abschluss durch Geschäftsführer

1. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages durch den Geschäftsführer des Arbeitgebers mit dem Versicherungsunternehmen stellt selbst dann kein In-sich-Geschäft dar, wenn der Arbeitnehmer oder seine Angehörigen im Vertrag als Versicherte genannt sind.

2. Den Geschäftsführer treffen immer auch die sich nach den Vorschriften des Auftrages (§§ 1002 ff. ABGB) ergebenden Pflichten, also auch die Herausgabepflicht gemäß § 1009 ABGB. Der Anspruch des Arbeitgebers auf Ausfolgung der ihn verpflichtenden und in Händen des Arbeitnehmers befindlichen Versicherungspolizze ist daher berechtigt. – (§ 20 GmbHG, § 1009 ABGB)

( 9 Ob A 136/99 m)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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