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Bulgarien - Abkommen über soziale Sicherheit
• Bulgarien - Abkommen über soziale Sicherheit
BGBl. III Nr. 61 und 62/2006 vom .
Das Abkommen mit der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit trat mit in Kraft und trifft Regelungen über die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung sowie über das Arbeitslosengeld. In den Art. 6 ff. des Abkommens ist geregelt, welcher Staat das Versicherungsrecht hat. Ab dem Zeitpunkt eines EU-Beitritts wird das vorliegende zwischenstaatliche Abkommen überlagert durch die EG-Verordnung Nr. 1408/71 bzw. 883/2004.