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ASoK 6, Juni 2006, Seite 226

Aktuelles zur Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland

Neuregelung der Visaerteilung von Drittstaatsangehörigen und Leitlinien der EU-Kommission zu den Entsendemodalitäten

Mag. Robert Leitner

Wie in ASok 2006, 122 näher ausgeführt, hat der EuGH in seinem Urteil vom die deutsche Verwaltungspraxis der Erteilung von Arbeitsvisa (sog. Vander Elst-Visa) zur Entsendung von drittstaatsangehörigen Arbeitnehmern nach Deutschland für europarechtswidrig erklärt. Das deutsche Außenministerium hat nunmehr darauf reagiert und den für die Visaerteilung zuständigen Auslandsvertretungen in den Mitgliedstaaten der EU und des EWR eine diesbezügliche Neuregelungmitgeteilt. Noch bedeutsamer als diese (erwartete) Reaktion der deutschen Bundesregierung ist die jüngste Mitteilung der EU-Kommission zum Thema "Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen", in der konkrete einzelstaatliche Prüf- und Kontrollmaßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht hin untersucht werden.

Neuregelung der Visaerteilung von Drittstaatsangehörigen sieht Anzeige- statt Genehmigungspflicht vor

Anstelle der bisherigen Regelung, die die Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland von der Vorabgenehmigung durch die deutsche Auslandsvertretung abhängig machte, bedarf es nunmehr lediglich der Anzeige durch de...

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