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OGH: Vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses
• 1. Die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses setzt ein bereits angetretenes Arbeitsverhältnis voraus.
• 2. Erfolgt der Rücktritt des Dienstgebers, der den Arbeitnehmer zum vereinbarten Dienstantrittszeitpunkt nicht zum Dienst zugelassen hat, unberechtigt i. S. d. § 30 Abs. 3 AngG, so hatS. 111er gemäß § 31 Abs. 1 AngG dem Angestellten das Entgelt zu ersetzen, das diesem für den Zeitraum gebührt, der bei ordnungsgemäßer Kündigung durch den Dienstgeber vom Tage des Dienstantritts bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses hätte verstreichen müssen. – (§ 30 und § 31 Abs. 1 AngG)
( 8 Ob A 53/98 x)