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AVRAG-Novelle
• AVRAG-Novelle
Ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Begutachtung versandter Entwurf soll die folgenden Neuerungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) bringen:
Die europäischen Sozialpartner haben eine Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge geschlossen, die der Rat zum Inhalt einer Richtlinie gemacht hat (RL 1999/70/EG des Rates zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, Celex-Nr. 399 L 0070). Österreich hat wie die anderen Mitgliedsstaaten auch diese Richtlinie bis spätestens in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Dazu sollen folgende Ergänzungen des österreichischen Arbeitsvertragsrechts in das AVRAG aufgenommen werden, das zum zunehmend unübersichtlichen Auffangnetz für jede beliebige, thematisch nicht anderswo eindeutig zuordenbare Änderung des Arbeitsvertragsrechts geworden ist:
• Verbot der Diskriminierung befristet angestellter Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis.
• Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber befristet angestellten Arbeitnehmern betreffend frei werdende unbefristete Stellen.
Der Entwurf bleibt die Umsetzung eines weiteren von der Richtlinie verbindlich vorgeschriebenen Punktes schuldig; es...