Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
Rechtsbestand zum April 2001
Für die Beschäftigten der Land- und Forstwirtschaft gelten die arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes 1984 (LAG), die Ausführungsbestimmungen der Länder in den Landarbeitsordnungen bzw. dem Vorarlberger Land- und Forstarbeitsgesetz und landesrechtliche Durchführungsverordnungen.
• Die Anpassung des land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmerschutzrechtes an die EU-Richtlinien über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit erfolgte im Bereich der Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit der LAG-Novelle 1998.
• Die EU-Mindeststandards des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmer/-innen werden erst durch die landesrechtlichen Ausführungsvorschriften vollständig umgesetzt.
Arbeitnehmerschutz für die Beschäftigten der Land- und Forstwirtschaft ist auf Grund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung Bundessache in der Grundsatzgesetzgebung, Landessache in Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung.
LAG 1984Die §§ 76 bis 94 e des Artikel I des Landarbeitsgesetzes 1984 (LAG), BGBl. Nr. 287/1984, enthalten die Grundsatzregelungen des Bundes über den technischen und arbeitshygienischen Sicherheits-...