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OGH: Heimfahrt mit LKW des Dienstgebers/Dienstnehmerhaftpflicht
• 1. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Schadenszufügung und Arbeitsverhältnis ist bei einem Schadenseintritt außerhalb der Dienstzeit, beispielsweise auf der Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, auch dann anzunehmen, wenn zwischen Schadensereignis und Dienstleistung ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
• 2. Hat es die Dienstgeberin dem Arbeitnehmer überlassen, die in seinem Wohnbezirk Wien-Floridsdorf gelagerten Paletten entweder nach Beendigung der Transporttour in Wiener Neudorf oder aber bei Beginn der nächsten Transporttour abzuholen, so liegt darin die zumindest schlüssige Genehmigung der Dienstgeberin, mit dem Fahrzeug auch nach Hause zu fahren. Auf einen auf der Heimfahrt verursachten Unfall kommt daher das DHG zur Anwendung.
• 3. Fährt der Arbeitnehmer als Lenker des LKWs mit dem 4 m hohen Sattelauflieger unter eine Brücke, deren Durchfahrtshöhe 3,8 m Höhe beträgt, wodurch der Sattelauflieger schwer beschädigt wird, weil dem Lenker durch den Aufbau des vor ihm fahrenden LKWs die Sicht nach vorne genommen war, sodass er sowohl den Querbalken als auch das Verkehrszeichen übersah, so kann grobe Fahrlässigkeit zu Recht ausgeschlossen werden. Es ist nämlich zu berücksicht...