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ASoK 3, März 2007, Seite 122

OGH: Hausbesorgerdienstverhältnis

1. Die Veräußerung eines Mietshauses kann grundsätzlich einen Betriebsübergang i. S. d. § 3 Abs. 1 AVRAG darstellen.

2. Für die hier maßgebliche Frage der Verfügungsgewalt über den Betrieb sind auch die Besonderheiten des Hausbesorgerdienstverhältnisses, in dem eine Dienstwohnung zugewiesen wurde, zu berücksichtigen, weist doch ein solches Dienstverhältnis sowohl arbeitsrechtliche als auch bestandrechtliche Elemente auf.

3. Arbeitgeber eines Hausbesorgers i. S. d. Hausbesorgergesetzes ist grundsätzlich nur der Eigentümer des Hauses, soweit nicht ausdrücklich ein anderer als Vertragspartner auftritt.

4. Aus der bestandrechtlichen Judikatur ist abzuleiten, dass der außerbücherliche Erwerber einer Liegenschaft, dem Besitz und Verwaltung übertragen wurde, zwar schon vor Einverleibung des Eigentumsrechtes auf Grund einer regelmäßig angenommenen Übertragung der Rechte die Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen kann, dass aber der Volleintritt in das Mietverhältnis erst mit der Einverleibung erfolgt und dass der Mieter bis dahin sowohl den neuen Eigentümer als auch den alten noch bücherlichen Eigentümer in Anspruch nehmen kann.

5. Solange der Hausbesorger von der Übernahme und den neuen Verfügungsbefugnissen ni...

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