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OGH: Kündigung während Ausbildungszeit
• § 17 des Kollektivvertrages ist dahingehend auszulegen, dass die Kollektivvertragsparteien für auszubildende Ordinationshilfen mit befristeten Dienstverträgen auf Ausbildungsdauer eine Kündigung vor Ende der Ausbildungszeit ausschließen wollten. Eine gegen § 17 dieses Kollektivvertrages verstoßende Vereinbarung über eine Kündigungsmöglichkeit vor Fristablauf ist daher unwirksam. - (§ 17 des KV für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Dentisten; § 20 AngG)
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