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Dienstzeiten als Kommanditist zählen bei freiwilliger Abfertigung nicht
• Dienstzeiten als Kommanditist zählen bei freiwilliger Abfertigung nicht (§ 67 Abs. 6 EStG)
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Der Begriff Dienstzeit in § 67 Abs. 6 zweiter Satz EStG ist nicht im arbeitsrechtlichen Sinne zu verstehen. Eine abgabenrechtlich zu betrieblichen Einkünften führende Tätigkeit als Mitunternehmer (Kommanditist) führt daher nicht zu anrechenbaren Vordienstzeiten und wird bei der sog. Zwölftelregelung für die freiwillige Abfertigung nicht berücksichtigt.