Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entlohnung nur von "produktiven" Stunden zulässig?
• Entlohnung nur von „produktiven" Stunden zulässig?
ecolex 3/2000, 184 f.: Kurzartikel von Wolfgang Höfle.
Der Autor hält eine Vereinbarung für zulässig bzw. zumindest für praktisch durchführbar, nach der mit einem Inklusivstundensatz auch unproduktive Zeiten (z. B. Urlaub, Krankenstand, Feiertage) abgegolten sind.