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ASoK 5, Mai 2000, Seite 176

Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz

Dr. Christoph Klein und Mag. Gabriele Schmid

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der zur Begutachtung vorliegenden Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz die Einkommensabhängigkeit des so genannten Mehrkindzuschlags abzuschaffen. Mit der Familiensteuerreform wurde 1999 der einkommensabhängige Mehrkindzuschlag für Familien mit drei und mehr Kindern neu eingeführt. Bisher hatten Familienbeihilfe beziehende Personen unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf den Mehrkindzuschlag:

• für jedes ständig im Bundesgebiet lebende dritte und weitere Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird,

• wenn das zu versteuernde Einkommen insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung nicht übersteigt.

Seit beträgt der Mehrkindzuschlag 400 S monatlich für das dritte und jedes weitere Kind.

Der Gesetzgeber begründet sein Vorhaben, den Mehrkindzuschlag auch einkommensstarken Familien zu gewähren, damit, dass alle Mehrkindfamilien in den Genuss dieser Leistung kommen sollen und dass damit die gesonderte Antragstellung entfallen kann. Erwartet wird, dass mit der Neuregelung jährliche Mehrkosten von 129 Mio. entstehen, dazu kommen noch 9,6 Mio. für die Selbstträger (Gebietskörperschaften, die die Familienbei...

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