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ASoK 5, Mai 2000, Seite 170

Streikverordnung aufgehoben

Bundesrechtsbereinigungsgesetz hebt Streikverbot im öffentlichen Dienst auf

Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold

Das Bundesrechtsbereinigungsgesetz (BGBl. I Nr. 191/1999) bezweckt, Klarheit über die Geltung alten Rechtsbestandes herzustellen. Alle Rechtsvorschriften des Bundes, die vor dem kundgemacht wurden, wurden mit diesem Gesetz aufgehoben, sofern sie nicht in einem Anhang angeführt sind. Seit gelten daher Gesetze, die vor 1946 verabschiedet wurden, nur dann, wenn sie im Anhang zum Bundesrechtsbereinigungsgesetz ausdrücklich angeführt sind. Nicht im Anhang angeführt und damit außer Kraft getreten ist die so genannte Streikverordnung (RGBl. Nr. 155/1924). Dieses Streikpatent hat den Streik im öffentlichen Dienst unter Strafe gestellt und Streikende mit der Entlassung bedroht. Dabei galt die Streikverordnung nicht nur für öffentlich-rechtlich Bedienstete, sondern auch für Bedienstete von Staatsbetrieben, der Eisenbahn oder von Schifffahrtsunternehmen bzw. einer staatlich gestützten Unternehmung (s. Marhold, Österreichisches Arbeitsrecht II, 109). In der Literatur bestand heftiger Streit darüber, ob die Streikverordnung inhaltlich außer Kraft getreten ist. Dieser Streit ist nun entschieden. Ob der Streikverordnung materiell derogiert wurde, kann dahingestellt bleiben, seit ...

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