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OGH: Urlaubsablöse / Rückforderung
• 1. Gezahlte verbotene Urlaubsablösen können vom Arbeitgeber nicht zurückgefordert werden, solange der Arbeitnehmer nicht auf einem Verbrauch des Urlaubs besteht oder – nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – keine Ansprüche nach §§ 9, 10 UrlG stellt.
• 2. Verweigert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung von zwei Monatsentgelten, ohne auch nur eine Erklärung abzugeben, daß behauptetermaßen Gegenforderungen bestünden, so ist eine anläßlich des Austritts gesetzte Nachfrist von 24 Stunden jedenfalls ausreichend. – (§ 7 UrlG, § 26 Z 2 AngG)
( 9 Ob A 181/98 b)