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Die Entsendung von Versicherungsvertretern in der Sozialversicherung
Versicherungsvertreter sind die Repräsentanten der Versicherten und ihrer Dienstgeber in den Verwaltungskörpern (Generalversammlung, Vorstand, Kontrollversammlung) der Sozialversicherungsträger bzw. des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Trotz der Dominanz des Gesetzgebers bei der Gestaltung des Sozialversicherungsrechts kommt diesen Organen insbesondere in der Satzungs-, Vermögens- und Personalpolitik der Anstalten (Kassen, Pensions- und Unfallversicherungsanstalten) eine erhebliche Bedeutung zu. Daher darf es nicht verwundern, dass alle politischen Kräfte im Lande (mehr) Einfluss auf die Entsendung gewinnen wollen.
Die Zusammensetzung der Verwaltungskörper ist gesetzlich geregelt (in der Krankenversicherung im Verhältnis 4:1, in der Pensionsversicherung im Verhältnis 2:1, jeweils zu Gunsten der Dienstnehmer, in der Unfallversicherung im Verhältnis 1:1).
Bisher – das heißt zuletzt im Jahr 1998 für den Bestellungstermin – erfolgte die Entsendung für den Bereich des ASVG durch die gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer und Dienstgeber (konkret durch deren Präs...