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OGH: Kriegsgefangenenentschädigung
• Eine ursprünglich jugoslawische Staatsangehörige, die 1945 von Partisanen in ihrem damaligen Wohnort Philipovo festgenommen und in das Lager Gakovo verbracht wurde, wo sie bis April 1947 interniert war, im Jahr 1948 nach Österreich kam und seitdem österreichische Staatsbürgerin ist, hat ab dem , Anspruch auf Entschädigung für Kriegsgefangene. - (§ 1 KGEG)
( 10 Ob S 134/02 g; 10 Ob S 135/02 d; 10 Ob S 136/02 a)