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OGH: Scheinselbständigkeit/rückwirkende Entgeltanpassung (mit Briefing)
• 1. Die Geltendmachung zwingender arbeitsrechtlicher Ansprüche, selbst wenn sie mit dem früheren Verhalten, etwa dem Abschluss eines Werkvertrages, im Widerspruch stehen, kann nicht als rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig beurteilt werden.
• 2. Der Arbeitnehmer kann sich aber nicht einerseits auf seine Arbeitnehmerstellung berufen und andererseits höhere freiberufliche Honorare verlangen, wenn aus den ursprünglichen Äquivalenzvorstellungen der Parteien abgeleitet werden kann, dass das vorgesehene Entgelt nur für den Fall vereinbart gewesen sei, dass der Arbeitsvertrag als freier Dienstvertrag behandelt werde. - (§ 1152 ABGB; §§ 23, 40 AngG)
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BRIEFING
Scheinselbständigkeit und rückwirkende Entgeltanpassung
1. Zum Verfahrensverlauf in der aktuellen Entscheidung
Mit der vorliegenden Entscheidung zu 8 ObA 49/07z bestätigte der OGH einerseits seine bisherige Judikatur, wonach grundsätzlich zwingende arbeitsrechtliche Regelungen dem Einwand der sittenwidrigen Berufung auf die Arbeitnehmerposition entgegenstünden, andererseits wies er Revision und Rekurs des Arbeitgebers, mit welche...