Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2008, Seite 67

Ausgleichstaxe für 2008

Dr. Wolfgang Höfle

Ausgleichstaxe für 2008 (§ 9 Abs. 2 BEinstG)

BGBl. II Nr. 1/2008 vom .

Arbeitgeber sind verpflichtet, auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen "begünstigten" Behinderten (d. h. Grad der Behinderung mindestens 50 %) einzustellen (§ 1 Abs. 1 BEinstG). Wenn der Arbeitgeber diese Beschäftigungspflicht nicht einhält, muss er für jede einzelne Person, die zu beschäftigen gewesen wäre, 213 Euro pro Monat (!) an das Bundessozialamt zahlen (Wert 2007: 209 Euro pro Monat).

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Daten werden geladen...