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Arbeitnehmerentsendung in der EU
Fortschritte beim Informationszugang
Mit den zurzeit laufenden Vorarbeiten zur EU-konformen Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinierücken auch Fragen der Entsendung von Arbeitnehmern und der damit verbundenen Informationspflichten sowohl auf Seite der zuständigen Behörden als auch der betroffenen Unternehmen wieder stärker in den Vordergrund. Die bisherigen Erfahrungen mit der EG-Entsenderichtliniezeigen, dass die Informationspolitik auf beiden Seiten verbesserungswürdig ist. Auf Behördenebene stellt sich das Problem in der grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit, bei den Unternehmen in der mangelnden Kenntnis der notwendigen administrativen Erfordernisse in Bezug auf die Entsendung von Mitarbeitern.
1. Erfahrungen aus der EG-Entsenderichtlinie
Um die Umsetzung und Einhaltung der in der EG-Entsenderichtlinie enthaltenen Ziele und Bestimmungen zu gewährleisten, wurde in Art. 4 eine verpflichtende Zusammenarbeit der für die Überwachung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten festgelegt.
Die wichtigsten Aspekte betreffen dabei:
• Die Einrichtung von Verbindungsbüros, die für die Durchführung der Richtlinie zuständig sind: In Österreich ist für Auskünfte zu den Entsend...