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OGH: Zugehen der Kündigungserklärung
• 1. Die Zugangsfiktion setzt voraus, dass das rechtzeitige Zugehen der Kündigungserklärung des Dienstgebers vom Dienstnehmer wider Treu und Glauben verhindert wird. Die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zugangs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen vorzusorgen, ist umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist.
• 2. Mangels Erkennbarkeit einer konkreten Kündigungsabsicht an einem bestimmten Termin verstößt der Dienstnehmer gegen keine Verhaltenspflicht, wenn er sich nicht um das Funktionieren seines FAX-Anschlusses an diesem Tag gekümmert hat. (§ 862 a ABGB)
( 9 Ob A 114/99 a)