zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2000, Seite 80

VwGH: Haftung für Beitragsschuldigkeiten

Aus dem Umstand, dass die strittigen Sozialversicherungsbeiträge erst am selben Tag fällig geworden sind, an dem sich zweifelsfrei herausgestellt hat, dass die Bank, über die der gesamte Zahlungsverkehr abgewickelt worden ist, Sozialversicherungsbeiträge generell nicht bezahlen würde, und aus dem weiteren Umstand, dass fünf Tage später das Ausgleichsverfahren über das Vermögen der Beitragsschuldnerin eröffnet worden ist, lässt sich nicht ableiten, dass eine Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH für die strittigen Beiträge gemäß § 67 Abs. 10 ASVG zu verneinen ist. ­ (§ 67 Abs. 10 ASVG)

( Zl. 96/08/0365)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
Daten werden geladen...