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Krankenversicherungsschutz von in der Schweiz wohnhaften Angehörigen einer in der österreichischen Krankenversicherung versicherten Person
Der VwGH befasste sich im Erkenntnis vom , Ra 2017/08/0019, mit der Frage, ob sich der Krankenversicherungsschutz einer in der österreichischen Krankenversicherung versicherten Person im vorliegenden Fall auch auf Familienmitglieder erstreckt, die in der Schweiz wohnhaft sind (Mitversicherung von Angehörigen).
Die Revisionswerberin war bei einem österreichischen Unternehmen beschäftigt und bezog ab Geburt ihres Sohnes von Februar 2015 bis Februar 2016 Kinderbetreuungsgeld von S. 18 der Vorarlberger Gebietskrankenkasse. Der Wohnort der Familie und der Ort der Erwerbstätigkeit des Kindesvaters befinden sich in der Schweiz. Unbestritten ist, dass Vater und Sohn im verfahrensgegenständlichen Zeitraum in der Schweiz krankenversichert und die Mutter bis Mai 2016 in Österreich sozialversichert waren. Der Beitrag für die soziale Krankenversicherung des minderjährigen Kindes beträgt in der Schweiz laut eigenen Angaben monatlich zirka 90 €.
Gegenstand des Verfahrens ist der im April 2015 gemäß § 123 Abs 4 Z 2 lit a ASVG gestellte Antrag der Kindesmutter auf Feststellung der Anspruchsberechtigung (auf Leistungen aus der österreichischen Krankenversicherung) für ihren in der Schweiz wohnhaften Sohn.