zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2000, Seite 77

Diäten für Handelsangestellte

Dr. Wolfgang Höfle

Diäten für Handelsangestellte

Die Tagesgelder sind seit nicht mehr nach der Höhe des Jahreseinkommens gestaffelt. Es wurde eine Höchstgrenze von 360 S pro Tag festgelegt. Die Regelung ist nunmehr – offensichtlich um die Anerkennung zeitlich unbegrenzt steuerfreier Diäten durch das BMF sicherzustellen – zwingend, kann also nicht mehr durch Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag abbedungen werden. Zu erwähnen ist noch die Übergangsregelung (XVI./2./B./g), die besagt, dass am bestehende „günstigere betriebliche oder individuelle Vereinbarungen über die Höhe des Taggeldes" bestehen bleiben. Auch in den Schlussbestimmungen findet sich eine allgemeine „Schutzklausel" (XXI./2.). Eine „Vereinbarung" muss nicht unbedingt schriftlich, sondern kann auch schlüssig erfolgen. Die Auslegung wird in vielen Fällen schwierig sein. Die mögliche Folge sind (alte/neue) Arbeitnehmer, die Diäten in jeweils unterschiedlicher Höhe bekommen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Daten werden geladen...