Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerpflicht von Währungskursgewinnen
Baaske (Steuerboard Handelsblatt ) bespricht ein ebenfalls am (I R 20/16) ergangenes BFH-Urteil zur Frage, ob Erträge aus Währungskurssicherungsgeschäften bei der Bemessung des steuerfreien Gewinns aus Anteilsveräußerungen nach § 8b Abs 2 Satz 1 dKStG einzubeziehen sind. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht stützten sich auf die BFH-Rechtsprechung vom , IX R 73/04. Baaske stellt dar, dass sich der BFH mit seinem Urteil aus dem Jahr 2019 klar von der Rechtsprechung zu § 17 dEStG und eigenen in der Vergangenheit getätigten Aussagen abgrenze und dafür auch europarechtliche Gründe ins Treffen führe. Im Rahmen des § 8b Abs 2 dKStG sei daher bei der Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns der Ertrag aus einem Kurssicherungsgeschäft zu berücksichtigen, soweit dieses zur Absicherung des Währungsrisikos in Bezug auf die zu erwartende Veräußerung abgeschlossen wurde. Entscheidend sei, ob die Erträge aus dem Kurssicherungsgeschäft durch die Anteilsverkäufe veranlasst wurden und diesen konkret zugeordnet werden können.