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ASoK 12, Dezember 2007, Seite 462

Schwerarbeitsverordnung - Praxishinweise für Dienstgeber

Fragen-Antworten-Katalog der Sozialversicherungsträger

Mag. Carina Milisits

Die Meldebestimmungen der Schwerarbeitsverordnung, BGBl. II Nr. 104/2006, treten in wenigen Tagen - mit - in Kraft. Klarstellungen und Auslegungsprinzipien sollen die Regelung, insbesondere für Dienstgeber,transparenter machen und die Arbeit mit einer neuen Materie erleichtern.

Seit ist auf der Website des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger ein "Fragen-Antworten-Katalog" abrufbar. Dieser wurde im Hinblick auf häufig auftretende Fragen seitens der Dienstgeber von den Sozialversicherungsträgern gemeinsam mit Experten des BMSK erstellt, um eine einheitliche Vorgangsweise sowohl für die Meldeverpflichteten als auch die Vollziehung zu gewährleisten.

1. Allgemeine Fragen sowie solche im Zusammenhang mit der Meldung

1.1. Die Meldung hat mittels eines eigens dafür vorgesehenen Formulars ("Schwerarbeitsmeldung"; siehe Seite 465) gegenüber dem zuständigen Krankenversicherungsträger S. 463zu erfolgen und ist i. d. R. per ELDA durchzuführen. Die dafür notwendigen Datensätze wurden vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eingerichtet.

1.2. Nach den Bestimmungen der Schwerarbeitsverordnung trifft den Dienstgeber keine Verpflichtung, der versicherten Per...

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