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ASoK 8, August 2007, Seite 318

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden - (Reisekosten-Novelle 2007 - RK-Novelle 2007), BGBl. I Nr. 45/2007

Mag. Annemarie Masilko und Mag. Carina Milisits

Nach der derzeit geltenden Rechtslage sind gemäß § 49 Abs. 3 Z 1 ASVG Vergütungen des Dienstgebers an den Dienstnehmer, durch welche die durch dienstliche Verrichtungen für den Dienstgeber veranlassten Aufwendungen abgegolten werden (Auslagenersatz), als beitragsfreies Entgelt zu behandeln. Hierzu gehören insb. Beträge, die den Dienstnehmern als Fahrtkostenvergütungen einschließlich der Vergütungen für Wochenend(Familien)heimfahrten, Tages- und Nächtigungsgelder gezahlt werden, soweit sie nach § 26 EStG 1988 nicht der Einkommensteuer(Lohnsteuer-)pflicht unterliegen. Die rechtliche Beurteilung, ob und in welcher Höhe derartige Fahrtkostenvergütungen im Sinne des ASVG beitragsfrei sind, richtet sich damit nach den einschlägigen Bestimmungen des Steuerrechtes.

Der VfGH hat allerdings in seinem Erkenntnis vom , G 147/05 u. a., V 111/05 u. a., den vierten Satz des § 26 Z 4 EStG 1988 ("Enthält eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 eine besondere Regelung des Begriffes Dienstreise, ist diese Regelung anzuwenden.") mit Wirkung als verfassungswidrig aufgehoben. Ebenso wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des...

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