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ASoK 9, September 2008, Seite 361

OGH: Kündigungsentschädigung

Zeiten des Bezuges einer Kündigungsentschädigung sind bei der von § 255 Abs. 4 ASVG geforderten Mindestausübungsdauer nicht zu berücksichtigen. Zwar kommt es durch den Bezug einer Kündigungsentschädigung zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung, von einer Ausübung der Tätigkeit i. S. d. § 255 Abs. 4 ASVG kann jedoch nicht mehr gesprochen werden, weil das Dienstverhältnis in diesem Zeitraum arbeitsrechtlich regelmäßig bereits beendet ist und somit auch keine Arbeitsverpflichtung mehr besteht. - (§ 255 Abs. 4 ASVG)

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Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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