Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF: Vorsorgebeiträge auch bei AG-Vorständen nicht steuerbar
• BMF: Vorsorgebeiträge auch bei AG-Vorständen nicht steuerbar (§ 26 Z 7 lit. d EStG)
1. LStR-Wartungserlass 2008 vom , BMF-010222/0157-VI/7/2008, Rz. 766c.
Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft müssen seit zwingend Vorsorgebeiträge (derzeit 1,53 %, auch über der Höchstbeitragsgrundlage) bezahlt werden. Ausgenommen sind Vorstände, die zu diesem Zeitpunkt eine vertragliche Abfertigung vereinbart hatten. Ist das Vorstandsmitglied lohnsteuerpflichtig, gelten die von der Aktiengesellschaft bezahlten Vorsorgebeiträge als nicht steuerbar - dies also, obwohl Vorstandsmitglieder arbeitsrechtlich keine Arbeitnehmer sind. Dasselbe gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität (§ 4 Abs. 2 Satz 3 ASVG).
Anmerkung: In letzterem Fall ist in der Literatur strittig, ob überhaupt die Verpflichtung dem Grunde nach besteht, dass Vorsorgebeiträge bezahlt werden müssen, und - wenn ja - von wem (Geschäftsführer oder GmbH).