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VwGH: Notstandshilfe / Rückersatz
• Die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zum Rückersatz der empfangenen Notstandshilfe gemäß § 38 i. V. m. § 25 Abs. 1 AlVG ist - entsprechend der grundsätzlichen Zeitraumbezogenheit von Rückforderungsansprüchen von Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung - nach der für den Zeitraum, auf den sich die Rückforderung bezieht, geltenden Rechtslage zu prüfen. - (§§ 25 Abs. 1, 38 AlVG)
( Zl. 96/08/0295)