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Förderung von Lehrbetrieben
Neuregelung seit Ende Juni 2008 in Kraft
Rückwirkend mit sind neue Fördermaßnahmen für Lehrbetriebe in Kraft getreten. Die Förderverwaltung wird von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern administriert. Das jährliche Fördervolumen beträgt 265 Mio. Euro. Die aktuelle Förderrichtlinie wurde im Förderausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirates beschlossen (und vom BMWA bestätigt).
1. Basisförderung
Im Rahmen der Basisförderung wird die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr gefördert, und zwar immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres. Sie ersetzt die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie von 1.000 Euro. Für alle Lehrlinge, die ihre Lehre vor dem begonnen haben, bleibt es bei der Lehrlingsausbildungsprämie.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die befugt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Höhe der Förderung ist wie folgt festgelegt:
• Für das 1. Lehrjahr: 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen;
• für das 2. Lehrjahr: 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigungen;
• für das 3. bzw. 4. Lehrjahr: je 1 kollektivvertragliche Br...